Gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V sind alle nach § 109 SBG V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und veröffentlichen.
Der strukturierte Qualitätsbericht gliedert sich in einen Basis- und Systemteil. Der Basisteil ermöglicht einen systematischen Überblick über die Struktur- und Leistungsdaten, während der Systemteil Informationen zur Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement enthält.
Nebenstehend können Sie sich den Qualitätsbericht als PDF herunterladen oder per Klick auf das Titelbild als Blätterkatalog ansehen.