Die Kernarbeitszeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr abzüglich 30 Minuten Mittagspause kann, angepasst an die hausinternen Abläufe und in Rücksprache mit den Kollegen, flexibel gestalten werden. Somit sind 40 Stunden Wochenarbeitszeit in Gleitzeit zu absolvieren.
Darüber hinaus ist zu jeder Zeit ein Dienstarzt (AvD) ansprechbar.
Die Dienstzeiten sind:
Spät-, Nacht- und Wochenenddienste werden gesondert vergütet. Die Einteilung erfolgt in einer regelmäßigen Dienstplanbesprechung und unterliegt der individuellen Planung der Assistenten-Schaft um einzelnen Vorlieben und Abneigungen gerecht zu werden. Im Rahmen einer 100% Stelle fallen dabei etwa zwei bis drei Dienste innerhalb von zwei Monaten an einem Wochenende an (Früh- oder Spätdienst) sowie etwa drei bis vier Spätdienste in dieser Zeit. Die Nachtdienste werden in sogenannten Blöcken von Sonntag bis einschließlich Samstag vergeben. In Einzelfällen kann dieser Block geteilt werden und zum Beispiel der Nachtdienst an einem Samstag einzeln vergeben werden.
Geleistete Bereitschaftsdienste werden gemäß § 8 der Anlage 30 zu den AVR vergütet. Die Bewertung erfolgt nach der höchsten Stufe (III), mit einer angenommenen Arbeitsleistung von mehr als 40 v.H. innerhalb des Bereitschaftsdienstes. Demnach werden 90 v.H. des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit bewertet und vergütet. Nächtliche Bereitschaftsdienste haben die Besonderheit, dass ca. 1/3 monetär vergütet und 2/3 in Freizeit gewährt werden.
In der Dienstplanbesprechung werden nach Möglichkeit die individuellen Aspekte der Familienplanung, Work-Life-Balance, Teilzeitarbeitsstellen etc. berücksichtigt.