Bei Lebensgefahr 112

TelefonSeelsorge 0800 111 0 222

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Zentrales Patientenmanagement 02252 53-317

Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Bei Lebensgefahr 112

TelefonSeelsorge 0 800 111 0 222

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Zentrales Patientenmanagement 02252 53-317

Eine Einrichtung der Stiftung der Cellitinnen

Mitarbeitervertretung

Was ist eine MAV?
In Betrieben gibt es Betriebsräte, in Behörden Personalräte, geregelt durch das Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz. In den kirchlichen und karitativen Einrichtungen gibt es Mitarbeitervertretungen. Diese Sonderstellung der Kirchen ist im Grundgesetz Art. 140 verankert. Die Katholische Kirche hat die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) erlassen. Der wesentliche Unterschied zum Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz besteht in der betrieblichen Mitbestimmung. Die Mitarbeitervertretung ist aber in allen dienstlichen Belangen anhand der Mitarbeitervertretungsordnung beteiligt.
 
Was macht eine MAV?
MAV und „Dienstgeber“ (Arbeitgeber) sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gem. MAVO verpflichtet. Sie achtet darauf, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gleich und gerecht behandelt werden. Sie tritt für eine gute Zusammenarbeit aller Mitarbeiter ein und stärkt das Verständnis für den kirchlichen Auftrag der Einrichtung. Sie nimmt Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, trägt sie vor und sorgt mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für Abhilfe.
 
Die MAV der MARIENBORN Fachklinik
Die Mitarbeitervertretung ist das gewählte Interessensorgan der MitarbeiterInnen der MARIENBORN Fachklinik, Tageskliniken und Institutsambulanzen. Sie besteht aus 11 Mitgliedern.
 
Der Mitarbeitervertretung stehen vor:

Nina Niklasch (Vorsitzende)

René Persson (stellvertretender Vorsitzender)


 
Sie erreichen uns telefonisch unter  Tel 02252 – 53 258 und per E-mail: mav@marienborn-zuelpich.de