
Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren, erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der strukturierte Qualitätsbericht gliedert sich in einen Basis- und einen Systemteil. Der Basisteil gibt einen systematischen Überblick über die Struktur- und Leistungsdaten, während der Systemteil allgemein verständliche Informationen über das Qualitätsmanagement beinhaltet.
Der Qualitätsbericht als pdf zum Download (680 kB)
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